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Mit Umstellung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten von IAS 39 auf IFRS 9 ist für die Kategorisierung und damit für die Folgebilanzierung eines Finanzinstruments das Geschäftsmodell maßgeblich, im Rahmen dessen das Finanzinstrument erworben wurde. Ob die tatsächliche Geschäftstätigkeit auch der Geschäftsmodellzuordnung entsprochen hat, ist dabei insbesondere für das Geschäftsmodell „Halten“ regelmäßig zu überprüfen (= Monitoring).
Da allerdings sowohl im IFRS 9 als auch in der Auslegung des IFRS 9 durch die Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 48) offenbleibt, wie ein solches Monitoring der Geschäftsmodelle prozessual umzusetzen wäre, und die Diskussionen in der Praxis sich häufig schwerpunktmäßig auf die Höhe der Schwellenwerte in Bezug auf Anzahl und Volumen von Verkäufen aus Halteportfolien beziehen (IFRS 9.B4.1.3ff.), beschreibt der vorliegende Beitrag verschiedene Komponenten und Definitionsspielräume bei der Ausgestaltung einer accounting policy für das Monitoring der Geschäftsmodelle, insbesondere des Geschäftsmodells „Halten“.
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Stefanie Voit
Wirtschaftsprüferin │ Steuerberaterin
Managing Partner
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