Bilanzierung von Finanzinstrumenten und M&A-Transaktionen

Sie benötigen punktuell Unterstützung zur Ergänzung Ihrer internen Kapazitäten und Know-Hows?  Dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Spezial-Expertise für Finanzinstrumente

Finanzinstrumente entstehen bei Ihrem Unternehmen u.a. durch die Refinanzierung über den Kapitalmarkt oder über Banken, der Absicherung von Zins-,  Fremdwährungs- oder Rohstoffrisiken oder im Zuge von Unternehmenserwerben, wenn z.B. optionale Kaufpreisbestandteile vereinbart werden. 


Für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten gelten dabei insbesondere nach IFRS gesonderte Vorschriften (IFRS 9, IFRS 7). Aber auch in HGB werden hier einige Spezialregelungen einschlägig (z.B. Bewertungeinheiten).


Aus unserer langjährigen Tätigkeit als Prüfer, Berater und Bilanzierer bei Banken verfügen wir über ein ausgeprägtes Spezial-Know-how hinsichtlich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach HGB und IFRS.

So können wir Sie u.a. bei folgenden Themen perfekt unterstützen:

 

IFRS 9

  • Identifizierung von Finanzinstrumenten bei komplexen Transaktionen
  • Identifizierung der Geschäftsmodelle Ihres Unternehmens
  • Kriterien, Verfahren und Durchführung des SPPI-Tests (Überprüfung des Zahlungsstromkriteriums)
  • Umsetzung der Wertminderungsvorschriften (Impairment)
  • Umsetzung der Hedge-Accounting-Vorschriften 

IFRS 7

  • Umsetzung der Offenlegungsanforderungen
  • Szenario-Rechnung

HGB

  • Imparitätische Bewertung (Drohverlustrückstellung)
  • Bewertungseinheiten: Bildung, Dokumentation und Bewertung

 

Spezial-Expertise bei M&A-Transaktionen

Häufig stehen bei Unternehmenstransaktionen, wie dem Kauf, Verkauf oder der Verschmelzung von Beteiligungen, steuerliche Aspekte, wie z.B. die Erhaltung von steuerlichen Verlustvorträgen oder ähnliches, im Vordergrund.


Bilanzielle Effekte im Einzelabschluss und/oder Konzernabschluss eines Unternehmens werden nach Durchführung der Unternehmenstransaktion dann meist nur noch mit den Bilanz- und GuV-Wirkungen „abgebildet“. 


Aber auch diese bilanziellen Effekte lassen sich bereits im Entscheidungsprozess für Unternehmenstransaktionen für verschiedene Umsetzungsalternativen analysieren, um Bilanz- und GuV-Effekte aktiv zu gestalten. 


Wir unterstützen Sie gerne bei den damit verbundenen Fragestellungen:


  • Transparenz über die z ivilrechtlichen Umsetzungsalternativen
  • Erhebung der steuerrechtlichen Restriktionen und Zielsetzungen
  • Analyse der bilanziellen Einmal-, Vorlauf- und Nachlaufeffekte im Einzel- und Konzernabschluss
  • Ermittlung der prozessualen Anforderungen 
  • Aufarbeitung von Interessenkonflikten
  • Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen
  • Erstellung von Fach- und Umsetzungskonzepten
  • Unterstützung bei der buchhalterischen Umsetzung
  • Vorbereitung der  erforderlichen Anhang- und Notesangaben 
  • Know-how-Transfer an das Managements und Mitarbeiter

 

Spezial-Expertise für Finanzinstrumente

Finanzinstrumente entstehen bei Ihrem Unternehmen u.a. durch die Refinanzierung über den Kapitalmarkt oder über Banken, der Absicherung von Zins-,  Fremdwährungs- oder Rohstoffrisiken oder im Zuge von Unternehmenserwerben, wenn z.B. optionale Kaufpreisbestandteile vereinbart werden. 


Für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten gelten dabei insbesondere nach IFRS gesonderte Vorschriften (IFRS 9, IFRS 7). Aber auch in HGB werden hier einige Spezialregelungen einschlägig (z.B. Bewertungeinheiten).


Aus unserer langjährigen Tätigkeit als Prüfer, Berater und Bilanzierer bei Banken verfügen wir über ein ausgeprägtes Spezial-Know-how hinsichtlich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach HGB und IFRS.

So können wir Sie u.a. bei folgenden Themen perfekt unterstützen:

IFRS 9

  • Identifizierung von Finanzinstrumenten bei komplexen Transaktionen
  • Identifizierung der Geschäftsmodelle Ihres Unternehmens
  • Kriterien, Verfahren und Durchführung des SPPI-Tests (Überprüfung des Zahlungsstromkriteriums)
  • Umsetzung der Wertminderungsvorschriften (Impairment)
  • Umsetzung der Hedge-Accounting-Vorschriften 

IFRS 7

  • Umsetzung der Offenlegungsanforderungen
  • Szenario-Rechnung

HGB

  • Imparitätische Bewertung (Drohverlustrückstellung)
  • Bewertungseinheiten: Bildung, Dokumentation und Bewertung

Spezial-Expertise bei M&A-Transaktionen

Häufig stehen bei Unternehmenstransaktionen, wie dem Kauf, Verkauf oder der Verschmelzung von Beteiligungen, steuerliche Aspekte, wie z.B. die Erhaltung von steuerlichen Verlustvorträgen oder ähnliches, im Vordergrund.


Bilanzielle Effekte im Einzelabschluss und/oder Konzernabschluss eines Unternehmens werden nach Durchführung der Unternehmenstransaktion dann meist nur noch mit den Bilanz- und GuV-Wirkungen „abgebildet“. 


Aber auch diese bilanziellen Effekte lassen sich bereits im Entscheidungsprozess für Unternehmenstransaktionen für verschiedene Umsetzungsalternativen analysieren, um Bilanz- und GuV-Effekte aktiv zu gestalten. 


Wir unterstützen Sie gerne bei den damit verbundenen Fragestellungen:

  • Transparenz über die zivilrechtlichen Umsetzungsalternativen
  • Erhebung der steuerrechtlichen Restriktionen und Zielsetzungen
  • Analyse der bilanziellen Einmal-, Vorlauf- und Nachlaufeffekte im Einzel- und Konzernabschluss
  • Ermittlung der prozessualen Anforderungen 
  • Aufarbeitung von Interessenkonflikten
  • Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen
  • Erstellung von Fach- und Umsetzungskonzepten
  • Unterstützung bei der buchhalterischen Umsetzung
  • Vorbereitung der  erforderlichen Anhang- und Notesangaben 
  • Know-how-Transfer an das Managements und Mitarbeiter 

Lassen Sie uns einfach unverbindlich über Ihren konkreten Bedarf sprechen. 

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